Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss 1:

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 30 BauGB und § 5 BauNVO für eine Teilfläche der Flur-Nr. 1125 Gem. Niederambach. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans erfolgt gleichzeitig die Änderung des Flächennutzungsplans nach § 8 Abs. 3 BauGB.

 

Beschlossen:            Ja: 23  Nein: 0

 

 

Beschluss 2:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Bauwerbern einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der die Durchführung der Bauleitplanung sichert. Die gesamten Planungskosten inkl. aller Nebenkosten sind von den Antragstellern vollumfänglich zu tragen.

 

Beschlossen:            Ja: 23    Nein: 0

 

 

Beschluss 3:

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Antragstellern und den beauftragten Planern einen städtebaulichen Entwurf für den Bebauungsplan zu erarbeiten. Dieser ist dem Stadtrat vor Eintritt ins Verfahren vorzustellen.