Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss über den Änderungsantrag von Drittem Bürgermeister Dr. Stanglmaier:

Der Stadtrat beschließt, die Kaltmiete für Wohnungsmieter für die Dauer der Gültigkeit des Wohnberechtigungsscheins für Wohnberechtigungsscheininhaber der Einkommensgruppe I auf 7,00 Euro je qm, und für Wohnberechtigungsscheininhaber der Einkommensgruppen II und III auf 8,00 Euro je qm zu reduzieren.

 

Abgelehnt      Ja: 8    Nein: 15

 

 

Beschluss über den Änderungsantrag von StR Kieninger:

Der Stadtrat beschließt, die Miete für die Außenstellplätze auf 25,00 Euro je Stellplatz festzulegen.

 

Abgelehnt      Ja: 6    Nein: 17

 

 

 

Beschluss 1)

Der Stadtrat beschließt, die Kaltmiete für die neu errichtete Wohnanlage der Stadt Moosburg an der Böhmerwaldstr. 25 und 25 a (12 Wohnungen) ab Bezugsfertigkeit der Wohnungen (voraussichtlich Frühjahr 2020) auf 10,00 Euro je qm festzulegen.

 

Die Miete für die Außenstellplätze wird auf 18,00 Euro je Stellplatz festgelegt.

 

Die Mieter der Wohnanlage müssen grundsätzlich vor Begründung eines Mietverhältnisses einen aktuellen Wohnberechtigungsschein des Landratsamtes Freising vorlegen. Die Verwaltung kann von dieser Regelung in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Wohnungsnotfällen, Umsetzung von Mietern in stadteigenen Wohnungen) abweichen. Sollte dies der Fall sein, ist der Grund für die Abweichung zu dokumentieren und die reguläre Kaltmiete von 10,00 Euro zu erheben.

 

Die Kaltmiete von 10,00 Euro je qm wird für Wohnungsmieter für die Dauer der Gültigkeit des Wohnberechtigungsscheins für Wohnberechtigungsscheininhaber der Einkommensgruppe I auf 8,00 Euro je qm, und für Wohnberechtigungsscheininhaber der Einkommensgruppen II und III auf 9,00 Euro je qm verringert.

 

Sobald die Gültigkeit des Wohnberechtigungsscheines abläuft und durch den Mieter kein neuer Wohnberechtigungsschein vorgelegt wird bzw. dieser wegen Überschreitung der Einkommensgrenzen nicht mehr erteilt wird, ist ab diesem Zeitpunkt die reguläre Kaltmiete in Höhe von 10,00 Euro je qm für das Mietverhältnis zu erheben.

 

Zur Absicherung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis ist durch den Mieter eine Mietkaution bzw. Mietbürgschaft in Höhe von drei Nettokaltmieten (berechnet aus der reduzierten Kaltmiete bei abgesenkter Miete) zu erheben. Durch die Verwaltung kann eine Ratenzahlung der Mietkaution gewährt werden.

 

Beschlossen    Ja: 23    Nein: 0

 

 

Beschluss 2)

Der Stadtrat beschließt, die Erstvergabe der Wohnungen in der Wohnanlage Böhmerwaldstr. 25 und 25 a nach der von der Verwaltung vorgeschlagenen Prioritätenliste (1. Unterbringung Obdachlose, 2. Unterbringung eigene Mieter wegen Umsetzungen, 3. Vergabe der Restwohnungen an weitere Wohnungssuchende in Abstimmung mit dem Landratsamt Freising) durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird zum Abschluss der entsprechenden Mietverträge beauftragt und ermächtigt.

 

Die laufende Vergabe der Wohnungen erfolgt dann durch die Verwaltung unter Berücksichtigung der im Beschluss 1 genannten Voraussetzungen.