Beschluss I:
Der Stadtrat beschließt, in Ziff. II Nr. 1.1 (Familienverhältnisse – Punkte je Kind) die Zahl 10 durch die Zahl 15 zu ersetzen
Beschlossen Ja: 21
Nein: 1
Beschluss II:
Der Stadtrat beschließt, in Ziff. II Nr. 1.1 (Familienverhältnisse – Punkte je Kind/Lebensjahr) die Zahl 18 durch die Zahl 21 zu ersetzen
Abgelehnt Ja: 3 Nein: 19
Beschluss III:
Der Stadtrat beschließt, in Ziff. II Nr. 1.2 (Behinderung bzw. Pflegegrad) folgende Änderungen:
Behinderung über 50% oder Pflegegrad 1, 2 oder 3: 20 Punkte (an Stelle von 10)
Behinderung über 80% oder Pflegegrad 4oder 5: 30 Punkte (an Stelle von 20)
Beschlossen Ja: 20
Nein: 2
Beschluss IV:
Der Stadtrat beschließt, Ziff. IV Abs. 3 wie folgt zu fassen:
60.000 € (Paare und Familien) bzw. 30.000 € (Alleinstehende) 30 %
70.000 € (Paare und Familien) bzw. 35.000 € (Alleinstehende) 25 %
80.000 € {Paare und Familien) bzw. 40.000 € (Alleinstehende) 20 %
90.000 € (Paare und Familien) bzw. 45.000 € (Alleinstehende) 15 %
Abgelehnt Ja: 9 Nein: 13
Beschluss
V:
Der Stadtrat beschließt die Richtlinien zur
Vergabe von Grundstücken für den Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in der
vorliegenden Fassung mit den vorgetragenen (Verpflichtung zur Selbstnutzung auf
15 Jahre sowie Wiederkaufsrecht von 15 Jahren, Konkretisierung des Begriffs
„Verkaufspreis“ in Ziff. IV) und beschlossenen Änderungen.
Die aktualisierten Richtlinien sind der
Niederschrift als Anlage beigefügt.