Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die „Allgemeinverfügung für ein Abbrennverbot von
Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 am 31. Dezember (Silvester) und 01. Januar (Neujahr) des
Jahres“ in der vorliegenden Fassung.
Die Planvariante II wird Bestandteil der Allgemeinverfügung.