Nachtrag: 06.05.2019
Sitzung: 13.05.2019 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: Mehrfachbeschluss
Beschluss 1:
Aus bautechnischen bzw. bauphysikalischen
Gründen wird zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans hinsichtlich der zulässigen maximalen Wandhöhe (Pkt. 2.2) und
des Rücksprungs im Dachgeschoss (Pkt.2.4) zugestimmt.
Beschlossen: Ja: 12 Nein: 0
Beschluss 2:
Gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt
Moosburg sind für die geplanten 55 WE insgesamt 83 Stellplätze erforderlich;
davon müssen 17 ebenerdig als Besucherstellplätze ausgewiesen werden. In der
Tiefgarage der Wohnanlage können 56 Stellplätze nachgewiesen werden. Entlang
der Anliegerstraße sind weitere 27 Stellplätze geplant. Die Anordnung dieser
Stellplätze entspricht nicht der Stellplatzsatzung der Stadt Moosburg, ist aber
aus gestalterischen Gründen anderweitig auf dem Grundstück nicht sinnvoll.
Der BA stimmt einer Befreiung zur
Stellplatzsatzung der Stadt Moosburg zu.
Beschlossen: Ja:
12 Nein: 0
Beschluss 3:
Zum Antrag auf Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplans (Pkt. 3.6) zur Errichtung eines ca. 110 qm
großen Nebengebäudes im Innenhof der Wohnanlage für ausreichend
Fahrradabstellplätze sowie zur Lagerung des Mülls wird zugestimmt.
Abgelehnt: Ja: 1 Nein: 11
Beschluss 4:
Der BA erteilt zum beantragten Bauvorhaben
das gemeindliche Einvernehmen und stimmt den beschlossenen Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplans zu (vgl. Beschluss 1+2).
Zu der beantragten Errichtung einer
Nebenanlage im Innenhof des Baugrundstücks wird das gemeindliche Einvernehmen
nicht erteilt
(vgl. Beschluss 3).
Der beantragten Abweichung von der
Stellplatzsatzung der Stadt Moosburg wird zugestimmt (vgl. Beschluss 2).
Vor Erteilung der Baugenehmigung ist ein
qualifizierter Freiflächengestaltungsplan vorzulegen.
Die erforderlichen Besucherstellplätze müssen
im Gemeinschaftseigentum verbleiben und dürfen nicht zweckentfremdet werden.
Beschlossen: Ja: 12 Nein: 0