Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss 1:

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 30 BauGB und § 5 BauNVO. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans erfolgt gleichzeitig die Änderung des Flächennutzungsplans nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren. 

 

Beschlossen:                        Ja: 20  Nein: 0

 

Beschluss 2:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauwerber einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der die Durchführung der Bauleitplanung sichert. Die gesamten Planungskosten inkl. aller Nebenkosten sind vom Bauwerber vollumfänglich zu tragen.

 

Beschlossen:                        Ja: 20  Nein: 0

 

Beschluss 3:

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Entwurf für den Bebauungsplan zu erarbeiten. Dieser ist dem Stadtrat vor Eintritt ins Verfahren vorzustellen.