Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1

Beschluss 1:

Der Stadtrat stimmt den vorliegenden Ausschreibungsunterlagen und den darin genannten Rahmenbedingungen des Losverfahrens für die städtischen Baugrundstücke Flurstück Nr. 812/36 (Bauparzelle Nr. 1), Flurstück Nr. 812/40 (Bauparzelle Nr. 8), Flurstück Nr. 812/52 (Bauparzelle Nr. 11), Flurstück Nr. 812/53 (Bauparzelle Nr. 12), Flurstück Nr. 812/61 (Bauparzelle Nr. 13), Flurstück Nr. 812/62 (Bauparzelle Nr. 14), Flurstück Nr. 812/63 (Bauparzelle Nr. 15), Flurstück Nr. 812/60 (Bauparzelle Nr. 18), Flurstück Nr. 812/22 (Bauparzelle Nr. 27), Flurstück Nr. 812/21 (Bauparzelle Nr. 28), Flurstück Nr. 812/20 (Bauparzelle Nr. 29), Flurstück Nr. 812/19 (Bauparzelle Nr. 30), Flurstück Nr. 812/31 (Bauparzelle Nr. 39), Flurstück Nr. 812/30 (Bauparzelle Nr. 41), Flurstück Nr. 812/29 (Bauparzelle Nr. 42), Flurstück Nr. 812/70 (Bauparzelle Nr. 57) und Flurstück Nr. 812/71 (Bauparzelle Nr. 58) vollinhaltlich zu und beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung der Grundstücke durchzuführen.

 

Als Bewerbungsfrist wird für die Interessenten der Zeitraum vom Samstag, den 04.05.2019 bis Freitag, den 14.06.2019 8.00 Uhr festgelegt.

 

Die Ausschreibung hat in der Moosburger Zeitung, sowie überörtlich im Münchner Merkur, durch Aushang am Rathaus und auf der Homepage der Stadt Moosburg zu erfolgen. Dort sind auch sämtliche Ausschreibungsunterlagen zum Download für die Interessenten bereitzustellen.

 

Nach Ablauf der Ausschreibungsfrist sind die eingegangen Bewerbungen unter notarieller Aufsicht zu öffnen und das Losverfahren zur Ermittlung der Bewerberreihenfolge je Bauparzelle im Notariat durchzuführen. Über die Eröffnung der Bewerbungen und die mittels Losverfahren ermittelte Reihung der Bewerber je Parzelle ist eine notarielle Niederschrift anzufertigen. Im Anschluss an die Durchführung des Verfahrens sind die ermittelten Ergebnisse dem Stadtrat zur Beschlussfassung zuzuleiten.

 

Darüber hinaus stimmt der Stadtrat dem vorliegenden Musterkaufvertrag inklusive Selbstnutzungsverpflichtung und ökologischer Komponente (insbesondere Unterlassung der Nutzung fossiler Brennstoffe und Verwendung zertifizierten Ökostroms) des Notariates Moosburg in der vorliegenden Form und Fassung vom 28.03.2019 zu. Die Erste Bürgermeisterin bzw. die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, diesen Musterkaufvertrag als Anlage zur Ausschreibung zu nehmen und auf Basis dieses Musterkaufvertrages und seiner Regelungen die späteren Beurkundungen vorzunehmen.

 

Beschlossen:            Ja: 19   Nein: 1

 

 

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt folgende Gesamtkaufpreise, inkl. der Kosten für den bereits auf jeder Bauparzelle erstellten Wasserhausanschluss in Höhe von 2.200,00 Euro (inkl. 7 % Mehrwertsteuer) und 4.200,00 Euro für den bereits erstellten Kanalhausanschluss auf dem jeweiligen Baugrundstück wie folgt festzulegen:

 

 

 

 

 

 

 

Parzelle Nr.

Grundstücksgröße

in Quadratmetern

Flurstück Nr.

Gesamtkaufpreis der jeweiligen Parzelle in Euro inkl. Kosten für die bereits von der Stadt auf dem Grundstück erstellte Wasser- und Kanalanschlussmöglichkeit

 

 

 

 

1

489 qm

812/36

286.400,00 Euro

 

 

 

 

8

475 qm

812/40

269.400,00 Euro

 

 

 

 

11

563 qm

812/52

308.400,00 Euro

 

 

 

 

12

482 qm

812/53

285.400,00 Euro

 

 

 

 

13

602 qm

812/61

321.400,00 Euro

 

 

 

 

14

580 qm

812/62

313.400,00 Euro

 

 

 

 

15

652 qm

812/63

336.400,00 Euro

 

 

 

 

18

529 qm

812/60

296.400,00 Euro

 

 

 

 

27

363 qm

812/22

205.400,00 Euro

 

 

 

 

28

327 qm

812/21

193.400,00 Euro

 

 

 

 

29

327 qm

812/20

193.400,00 Euro

 

 

 

 

30

327 qm

812/19

193.400,00 Euro

 

 

 

 

39

452 qm

812/31

251.400,00 Euro

 

 

 

 

41

580 qm

812/30

313.400,00 Euro

 

 

 

 

42

480 qm

812/29

287.400,00 Euro

 

 

 

 

57

303 qm

812/70

189.400,00 Euro

 

 

 

 

58

258 qm

812/71

173.400,00 Euro

 

 

 

 

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis bzw. stimmt zu, dass in den vorgenannten Gesamtkaufpreisen die Kosten der Erschließung nach dem BauGB, sowie die Kosten für die Herstellungsbeiträge nach KAG (Wasser / Kanal) entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die jeweilige Grundstücks- und Geschossfläche (Wasser) und für die jeweilige Geschossfläche (bei Abwasser) enthalten sind.