Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt, den allgemeinen Jugendzuschuss nach den
Vereinsförderrichtlinien ab 2019 auf
20,-- € zu erhöhen. Die Verwaltung wird beauftragt, Ziff. II. 1 der
Vereinsförderrichtlinien für das laufende Jahr anzupassen. Zusätzlich soll in
Ziff. II. 1. (Allgemeiner Jugendzuschuss) nach dem 2. Satz folgenden Passus
aufgenommen werden: Bei Großvereinen mit mehreren (nichtselbständigen)
Unterabteilungen wird der Allgemeine Jugendzuschuss für den Hauptverein in
voller Höhe ausbezahlt, bei Mehrfachmitgliedern wird ein Zusatzbetrag in Höhe
von 50 % des vollen Satzes, derzeit 10,-- € für die zweite und jede weitere
Unterabteilung ausbezahlt.