Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss 1:

Der Stadtrat der Stadt Moosburg a. d. Isar ordnet nach § 46 Abs. 1 BauGB für das künftige Baugebiet „Oberes Gereuth Nord-Ost“ die amtliche Umlegung nach §§ 45 ff BauGB an. Um die Grundstücke in der Weise neu zu ordnen, dass sie nach Lage, Form und Größe für die vorgesehene bauliche Nutzung zweckmäßig sind, ist die Durchführung eines Umlegungsverfahrens erforderlich.

 

Die Stadt Moosburg a. d. Isar überträgt ihre Befugnis zur Durchführung der Umlegung gem. § 46 Abs. 4 BauGB auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) Freising als Umlegungsstelle.

 

Die Erste Bürgermeisterin wird ermächtigt und beauftragt, auf der Grundlage der dem Stadtrat heute vorliegenden Mustervereinbarung eine Vereinbarung zur Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) Freising abzuschließen.

 

Beschlossen:  Ja: 23            Nein: 0

 

 

Beschluss 2:

Die Kosten des Umlegungsverfahrens werden von der Stadt Moosburg als Kostenschuldner gegenüber dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung getragen und sind von den Verfahrensbeteiligten entsprechend ihres prozentualen Anteils ihrer Einlagefläche am Gesamtumfang des Plangebietes der Stadt Moosburg wieder zu erstatten.