Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt gemäß §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 BauGB sowie Art. 29 und 30 der Bayer. Gemeindeordnung (GO) den Bebauungsplan Nr. 60 „1. Änderung Degernpoint Ost“ i.d.F. vom 11.03.2019 nebst Begründung hierzu als Satzung.

 

Die Erste Bürgermeisterin wird beauftragt, die Genehmigung öffentlich bekannt zu geben, im Anschluss daran den Bebauungsplan durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen und die Träger öffentlicher Belange, welche Bedenken und Anregungen im Verfahren vorbrachten, von den getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.