Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 66 „Oberes Gereut – Nordost“ in der Fassung vom 08.02.2019 das beschleunigte Genehmigungsverfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung in die Wege zu leiten.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 66 „Oberes Gereut – Nordost“ in der Fassung vom 08.02.2019 das beschleunigte Genehmigungsverfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung in die Wege zu leiten.