Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 8

Beschluss 1:

Der Stadtrat stimmt den vorliegenden Ausschreibungsunterlagen und den darin genannten Rahmenbedingungen des Bieterverfahrens für die städtischen Baugrundstücke Flurstück Nr. 812/33 (Bauparzelle Nr. 2), Flurstück Nr. 812/34 (Bauparzelle Nr. 5), Flurstück Nr. 812/41 (Bauparzelle Nr. 9), Flurstück Nr. 812/46 (Bauparzelle Nr. 10), Flurstück Nr. 812/58 (Bauparzelle Nr. 16), Flurstück Nr. 812/59 (Bauparzelle Nr. 17), Flurstück Nr. 812/47 (Bauparzelle Nr. 21), Flurstück Nr. 812/50 (Bauparzelle Nr. 22), Flurstück Nr. 812/55 (Bauparzelle Nr. 23), Flurstück Nr. 812/49 (Bauparzelle Nr. 24), Flurstück Nr. 812/56 (Bauparzelle Nr. 25), Flurstück Nr. 812/57 (Bauparzelle Nr. 26), Flurstück Nr. 812/78 (Bauparzelle Nr. 48), Flurstück Nr. 812/77 (Bauparzelle Nr. 49), Flurstück Nr. 812/65 (Bauparzelle Nr. 52), Flurstück Nr. 812/66 (Bauparzelle Nr. 53) und Flurstück Nr. 812/67 (Bauparzelle Nr. 54) vollinhaltlich zu und beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung der Grundstücke durchzuführen. Die Bauparzellen Nr. 10, 16, 21, 22, 23, 24, 25 und 26 sind dabei unter der Auflage der zwingenden Errichtung eines „Sonnenhauses“ im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens auszuschreiben.

 

Als Bieterfrist wird für die Interessenten der Zeitraum vom Samstag, den 26.01.2019 bis Freitag, den 08.03.2019 8.00 Uhr MEZ festgelegt.

 

Die Ausschreibung hat in der Moosburger Zeitung, sowie überörtlich im Münchner Merkur, durch Aushang am Rathaus und auf der Homepage der Stadt Moosburg zu erfolgen. Dort sind auch sämtliche Ausschreibungsunterlagen zum Download für die Interessenten bereitzustellen.

 

Nach Ablauf der Ausschreibungsfrist sind die eingegangenen Kaufangebote unter notarieller Aufsicht zu öffnen und ein Protokoll hierüber anzufertigen. Im Anschluss daran sind die vorliegenden Kaufpreisangebote dem Stadtrat zur Beschlussfassung zuzuleiten.

 

Darüber hinaus stimmt der Stadtrat dem vorliegenden Musterkaufvertrag inklusive Selbstnutzungsverpflichtung für das Bieterverfahren im städtischen Neubaugebiet „WA Amperauen“ des Notariates Dr. Peter Baltzer in der vorliegenden Form und Fassung vom 14.12.2018 zu. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, diesen Musterkaufvertrag als Anlage zur Ausschreibung zu nehmen und auf Basis dieses Musterkaufvertrages und seiner Regelungen die späteren Beurkundungen vorzunehmen.

 

Beschlossen:  Ja: 17   Nein: 5

 

 

Beschluss 2:

Der Stadtrat beschließt folgende Mindestkaufpreise, inkl. der Kosten für den bereits auf jeder Bauparzelle erstellten Wasserhausanschluss in Höhe von 2.200,00 Euro (inkl. 7 % Mehrwertsteuer) und 4.200,00 Euro für den bereits erstellten Kanalhausanschluss auf dem jeweiligen Baugrundstück wie folgt festzulegen:

 

Parzelle Nr.

Flurstück Nr.

Verpflichtung zur Errichtung eines „Sonnenhauses

Haustyp

 

Mindestkaufpreis / Mindestgebot der Parzelle in Euro inkl. Kosten für Wasser- und Kanalanschlussmöglichkeit

 

 

 

 

 

2

812/33

Nein

Einfamilienhaus

318.400,00 Euro

 

 

 

 

 

5

812/34

Nein

Einfamilienhaus

281.400,00 Euro

 

 

 

 

 

9

812/41

Nein

Einfamilienhaus

315.400,00 Euro

 

 

 

 

 

10

812/46

Ja

Einfamilienhaus

332.400,00  Euro

 

 

 

 

 

16

812/58

Ja

Einfamilienhaus

291.400,00 Euro

 

 

 

 

 

17

812/59

Nein

Einfamilienhaus

266.400,00 Euro

 

 

 

 

 

21

812/47

Ja

Einfamilienhaus

289.400,00 Euro

 

 

 

 

 

22

812/50

Ja

Einfamilienhaus

256.400,00 Euro

 

 

 

 

 

23

812/55

Ja

Einfamilienhaus

285.400,00 Euro

 

 

 

 

 

24

812/49

Ja

Einfamilienhaus

342.400,00 Euro

 

 

 

 

 

25

812/56

Ja

Einfamilienhaus

329.400,00 Euro

 

 

 

 

 

26

812/57

Ja

Einfamilienhaus

282.400,00 Euro

 

 

 

 

 

48

812/78

Nein

Doppelhaushälfte

181.400,00 Euro

 

 

 

 

 

49

812/77

Nein

Doppelhaushälfte

186.400,00 Euro

 

 

 

 

 

52

812/65

Nein

Einfamilienhaus

272.400,00 Euro

 

 

 

 

 

53

812/66

Nein

Doppelhaushälfte

181.400,00 Euro

 

 

 

 

 

54

812/67

Nein

Doppelhaushälfte

181.400,00 Euro

 

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis bzw. stimmt zu, dass in den Mindestkaufpreisen die Kosten der Erschließung nach dem BauGB, sowie die Kosten für die Herstellungsbeiträge nach KAG (Wasser / Kanal) entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die jeweilige Grundstücks- und Geschossfläche (Wasser) und für die jeweilige Geschossfläche (bei Abwasser) enthalten sind.