Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 30 BauGB und § 11 BauNVO gemäß § 2 BauGB. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gleichzeitig die Änderung des Flächennutzungsplans nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.

 

Beschlossen:  Ja: 20   Nein: 0

 

Die StRe Kerscher und Hadersdorfer haben wegen kurzfristiger Abwesenheit nicht an der Abstimmung teilgenommen.

 

 

Beschluss 2:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauwerber einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der die Umsetzung sowie Ausführung des Vorhabens sichert. Die gesamten Planungskosten inkl. aller Nebenkosten für die Bauleitplanungen sind vom Bauwerber vollumfänglich zu tragen.