Beschluss 1:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsverfahren für die Bauleitplanungen mit dem Entwurf in der Fassung vom 08.11.18 in die Wege zu leiten.
Beschlossen: Ja:
15 Nein: 5
Die StRe Kerscher und Hadersdorfer haben wegen kurzfristiger Abwesenheit nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Beschluss 2:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauwerber einen städtebaulichen Rahmenvertrag abzuschließen, der die Übernahme sämtlicher Kosten der Bauleitplanverfahren regelt.