Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, den Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2019 zu stellen.
Der
erforderliche Eigenanteil wird im Haushalt der Stadt bereitgestellt.
Die
vorgesehen Vorhaben und Kosten sind im Einzelnen der Bedarfsmitteilung zu
entnehmen.
Gleiches
gilt für die in den Fortsetzungsjahren beabsichtigten Vorhaben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und dann bei der Regierung von Oberbayern rechtzeitig einzureichen.