Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 1

Beschluss (Antrag StR Marschoun):

Der Stadtrat beschließt, keine Grundstücke im Bieterverfahren zu veräußern.

 

Abgelehnt         Ja: 6         Nein: 18

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Parzellen Nr. 21 - 26, 16 und 10 zwingend unter den Auflagen der Errichtung eines Sonnenhauses auf diesen Parzellen zu veräußern. Beim Verkauf dieser Grundstücke sind entsprechende Absicherungen zur Realisierung dieses Entwicklungszieles, sowie eine Selbstnutzungs- und Bauverpflichtung im notariellen Kaufvertrag vorzusehen. Der Verkauf dieser Grundstücke hat im Bieterverfahren zu erfolgen. Ebenso hat der Verkauf der Flurstücke Nr. 2, 5, 9, 48 und 49 im Bieterverfahren jedoch ohne der Auflage der Realisierung eines Sonnenhauses zu erfolgen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen einer separaten Beschlussvorlage die Rahmenbedingungen der geplanten Veräußerung (Ausschreibungsverfahren, Mindestkaufpreise, Musterkaufvertrag, Bau- und Selbstnutzungsverpflichtung etc.) zu erarbeiten und diese dem Stadtrat zu gegebener Zeit zur nochmaligen Beschlussfassung vorzulegen.

 

Beschlossen:    Ja: 16          Nein: 8

 

Beschluss zum  Änderungsantrag Fraktion der Freien Wähler;

Der Stadtrat beschließt, die Grundstücke die im Bieterverfahren vergeben werden sollen, um fünf weitere Parzellen (Nr. 52,  53, 54, 57 und 58)  zu erhöhen.

 

Abgelehnt:        Ja: 7             Nein: 17         

 

Beschluss zum Änderungsantrag Bündnis 90 / Die Grünen:

Der Stadtrat beschließt, die im Wege des Einheimischenmodells zu vergebenden Bauparzellen  von bisher 10 Stück  auf 17 Stück zu erhöhen.

 

Beschlossen:    Ja: 13          Nein: 11

 

Beschluss zum Änderungsantrag Bündnis 90 / Die Grünen:

Zur Refinanzierung des Einheimischenmodells ist die Anzahl der Grundstücke die im Bieterverfahren vergeben werden sollen, um vier weitere Parzellen zu erhöhen (Parzellen Nr. 52, 53, 54 und 17).

 

Beschlossen:     Ja: 14         Nein: 10

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, 17 Parzellen in das Einheimischenmodell zu übernehmen (Parzellen Nr. 3, 4, 6, 7, 19, 20, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 40, 50 und 51).  Die Verwaltung wird beauftragt,  im Rahmen einer separaten Beschlussvorlage ein Einheimischenmodell entsprechend den neuen rechtlichen Vorgaben zu entwickeln und dieses dem Stadtrat zur Beschlussfassung zuzuleiten. Im Rahmen einer weiteren Vorlage sind dann die weiteren Rahmenbedingungen der geplanten Veräußerung (Ausschreibungsverfahren, Kaufpreise, Musterkaufvertrag, Bau- und Selbstnutzungsverpflichtungen) zu erarbeiten und diese dem Stadtrat zu gegebener Zeit zur nochmaligen Beschlussfassung vorzulegen.

 

Beschlossen:    Ja: 20          Nein: 4

 

 

Beschluss zum  Änderungsantrag Fraktion der Freien Wähler;

Der Stadtrat beschließt, auf eine Selbstnutzungsverpflichtung durch die Erwerber für alle Parzellen im Bieterverfahren zu verzichten.

 

Abgelehnt:         Ja: 8            Nein: 12

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die übrigen Grundstücke (Parzellen Nr. 1,  8, 11, 12, 13, 14, 15, 18,  27, 28, 29,  30,  39,  41, 42, 57 und 58)  im Losverfahren zu veräußern. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen einer separaten Beschlussvorlage die Rahmenbedingungen der geplanten Veräußerung (Ausschreibungsverfahren, Kaufpreise, Musterkaufvertrag, Bau- und Selbstnutzungsverpflichtung) zu erarbeiten und diese dem Stadtrat zu gegebener Zeit zur nochmaligen Beschlussfassung vorzulegen.