Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

Der BA verweigert zum beantragten Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen, da gemäß der Stellplatz-Satzung der Stadt Moosburg die erforderlichen Stellplätze nicht nachgewiesen werden können.

Außerdem wird das Landratsamt Freising gebeten, die Zulässigkeit der beantragten Spielhalle in unmittelbarer Nähe zu dem bereits vorhandenen Wettbüro hinsichtlich der Spielverordnung zu prüfen.

 

Das Landratsamt Freising wird darauf hingewiesen, dass für die geplante Nutzung als Vergnügungsstätte auch eine sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich wäre.