Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

Der Bauausschuss erteilt zum beantragten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Das Landratsamt wird gebeten das Maß der baulichen Nutzung sowie die Anordnung der Dachaufbauten zu prüfen.

Auf dem Baugrundstück sind ausreichend Besucherparkplätze oberirdisch herzustellen und zu kennzeichnen. Die Besucherparkplätze müssen im Gemeinschaftseigentum verbleiben.