Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 6

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan für die Flurnummern 261, 262, 276, 277, 278 und 279 der Gemarkung Pfrombach.

Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes erfolgt gleichzeitig die Änderung des Flächennutzungsplans nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauwerber einen städtebaulichen Rahmenvertrag abzuschließen, der die Übernahme aller der im Rahmen der Bauleitplanungen anfallenden Kosten regelt, der Vertrag ist dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.